Passiflora incarnata D6 - Globuli
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Dieses Arzneimittel ist nach den Vorschriften des offiziellen Homöopathischen Arzneibuches (HAB) der Bundesrepublik Deutschland und den internationalen Richtlinien für eine sorgfältige Herstellung (GMP) angefertigt worden. Besonderen Wert legen wir dabei auf die Handverschüttelung bei der Potenzierung unserer Arzneimittel.
Die DEUTSCHE HOMÖOPATHIE-UNION verfügt über jahrzehntelange Erfahrung und Tradition in der Herstellung von homöopathischen Arzneimitteln. Patienten und Therapeuten in der ganzen Welt nutzen diese Präparate, weil sie sich auf die gleich bleibende Qualität unserer Arzneimittel "Original DHU" verlassen können.
Nach den Grundsätzen der Homöopathie erfolgt jede Behandlung mit einem individuell auf den Patienten und sein jeweiliges Krankheitsbild abgestimmten Arzneimittel. Dabei können gleiche Mittel durchaus bei Patienten mit unterschiedlichen Erkrankungen eingesetzt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen tragen dieser Besonderheit der Homöopathie Rechnung. Sie legen fest, dass für registrierte homöopathische Arzneimittel keine allgemein gültigen "Anwendungsgebiete" angegeben werden dürfen, wie Sie es von anderen Arzneimitteln gewohnt sind.
Die Therapie mit homöopathischen Arzneimitteln ist eine Reiz- und Regulationstherapie. Sie regt die körpereigenen Selbstheilungskräfte an.
Pflichttext:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke. Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke. Packungsbeilage beachten! Warnhinweis: Dieses Arzneimittel enthält Sucrose (Saccharose / Zucker). Deutsche Homöopathie-Union DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG, Karlsruhe
Wirkstoff:
Passiflora incarnata D6
Hilfsstoff:
Succrose
Falls nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren sollten 1-3 x mal täglich je 5 Streukügelchen einnehmen. Säuglinge im 1. Lebensjahr sollten, nach Rücksprache mit einem Arzt, ein Drittel der Erwachsenendosis erhalten. Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr sollten die Hälfte, Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr zwei Drittel der Erwachsenendosis erhalten.
Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.
Sie sollten die Streukügelchen eine halbe Stunde vor oder nach dem Essen einnehmen und sie vorzugsweise langsam im Mund zergehen lassen. Auch homöopathische Medikamente sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden.