DHU Biochemie Schüssler Salz Nr. 18 - Calcium sulfuratum hahnemanni - D6 - Tabletten
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Calcium sulfuratum hahnemanni - Das Salz der Regeneration.
DHU Schüßler-Salz Nr. 18 ist ein homöopathisches Arzneimittel. Die Anwendung erfolgt ausschließlich aufgrund der langjährigen Verwendung in dieser Therapie.
Die Herstellung der DHU Schüßler-Salze erfolgt im Sinne ihres Erfinders und Entwicklers Dr. Schüßler unter Einbeziehung modernster Qualitätskriterien. Damals und heute gilt die Tablette als übliche Darreichungsform der Schüßler-Salze. Das jeweilige Mineralsalz wird mit dem Trägerstoff (Laktose) verrieben. Nach Dr. Schüßler eignet sich Milchzucker als Trägersubstanz am besten, um eine optimale Aufnahme zu ermöglichen.
Pflichttext: Calcium sulfuratum hahnemanni D6 - Biochemisches Ergänzungsmittel Nr. 18 - Enthält Lactose und Weizenstärke. Packungsbeilage beachten! Anwendungsgebiete: Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke. Deutsche Homöopathie-Union DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG, Karlsruhe
Was das Arzneimittel enthält
Der Wirkstoff ist:
Calcium sulfuratum hahnemanni Trit. D6 250 mg in 1 Tablette.
Die sonstigen Bestandteile sind:
Magnesiumstearat (Ph.Eur.), Weizenstärke.
Anwendung und Dosierung
Bei akuten Beschwerden sollten Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren halbstündlich bis stündlich je 1 Tablette (höchstens 6-mal täglich) einnehmen. Eine über eine Woche hinausgehende häufige Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen. In chronischen Fällen sollten Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren 1- bis 3-mal täglich je 1 Tablette einnehmen. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.
Kinder:
Säuglinge im 1. Lebensjahr sollten, nach Rücksprache mit einem Arzt, ein Drittel der Erwachsenendosis erhalten. Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr sollten die Hälfte, Kinder zwischen dem 6. Und 12. Lebensjahr zwei Drittel der Erwachsenendosis erhalten.