Tebonin forte 40mg ist ein pflanzliches Arzneimittel und enthält einen Extrakt aus Ginkgo-Blättern. Für Erwachsene ab 18 Jahren. Apothekenplichtig.
Tebonin® forte 40mg wird angewendet:
- Zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch bedingten geistigen Leistungseinbußen. Die Anwendung erfolgt im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes bei fortschreitender Abnahme bzw. Verlust erworbener geistiger Fähigkeiten (dementielles Syndrom) mit den Hauptbeschwerden: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, Niedergeschlagenheit, Schwindel, Ohrensausen, Kopfschmerzen.
- Zur Verlängerung der schmerzfreien Gehstrecke bei arterieller Verschlusskrankheit in den Gliedmaßen, sog. "Schaufensterkrankheit" (Claudicatio intermittens im Stadium II nach FONTAINE) im Rahmen physikalisch-therapeutischer Maßnahmen, insbesondere Gehtraining.
Tebonin® erhöht die Fließfähigkeit des Blutes und in der Folge wird die Durchblutung verbessert. Das Gewebe kann wieder besser mit Nährstoffen und Sauerstoff versorgt werden. Tebonin® verbessert die Fähigkeit der Nervenzellen, sich untereinander zu vernetzen (darunter die Bildung und Veränderung von Synapsen) und diese Verknüpfungen zu verstärken oder auch zu lösen. Diese Leistung unseres Gehirns ist die Grundlage von Lernvorgängen.
Die Wirkung von Ginkgo-Extrakten tritt erst nach einigen Wochen ein, daher wird eine Einnahmedauer von 6 bis 12 Wochen empfohlen. Außerdem sollte der Ginkgo-Extrakt in ausreichend hoher Dosierung eingenommen werden. Zur Behandlung von geistigen Leistungseinbußen werden täglich 240 mg empfohlen; bei Tinnitus und Schwindel 120 mg bis 240 mg täglich.
Pflichtangaben:
Tebonin® forte 40 mg. Wirkstoff: Ginkgo-bilobaBlätter-Trockenextrakt. Anwendungsgebiete: Zur Behandlung von Beschwerden bei hirnorganisch bedingten geistigen Leistungseinbußen im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes bei Abnahme erworbener geistiger Fähigkeiten (dementielles Syndrom) mit den Hauptbeschwerden: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, Niedergeschlagenheit, Schwindel, Ohrensausen, Kopfschmerzen. Bevor die Behandlung mit Ginkgo-Extrakt begonnen wird, sollte geklärt werden, ob die Krankheitsbeschwerden nicht auf einer spezifisch zu behandelnden Grunderkrankung beruhen. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke. Dr. Willmar-Schwabe GmbH & Co. KG – Karlsruhe
Wie ist Tebonin® forte 40mg zusammengesetzt?
1 Filmtablette enthält:
Wirkstoff:
40mg quantifizierter, raffinierter Trockenextrakt aus Ginkgo-biloba-Blättern (35-67:1), Auszugsmittel: Aceton 60% (m/m). Der Extrakt ist quantifiziert auf 8,8 - 10,8mg Flavonoide, berechnet als Flavonolglykoside, 1,12 - 1,36mg Ginkgo-lide A, B und C, 1,04 - 1,28mg Bilobalid, und enthält unter 0,2 μg Ginkgolsäuren pro Filmtablette.
Sonstige Bestandteile:
Croscarmellose-Natrium; Hochdisperses Siliciumdioxid; Hypromellose; Lactose-Monohydrat; Macrogol 1500; Magnesiumstearat (Ph. Eur.); Maisstärke; Mikrokristalline Cellulose; Simeticon-alpha-Hydro-omega-octadecyloxy-poly(oxyethylen)-5-Sorbinsäure(Ph. Eur.)-Wasser; Tal-kum; Titandioxid; Eisen(III)hydroxid-oxid x H2O.
Wie ist Tebonin® forte 40mg einzunehmen?
Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:
Zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch bedingten Leistungsstörungen:
Erwachsene ab 18 Jahren sollten 3-mal täglich 1 - 2 Filmtabletten einnehmen (entsprechend 3-mal täglich 40 bis 80mg Ginkgo-Extrakt).
Zur Verlängerung der schmerzfreien Gehstrecke bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit:
Erwachsene ab 18 Jahren sollten 3-mal täglich 1 Filmtablette (entsprechend 3-mal täglich 40mg Ginkgo-Extrakt) beziehungsweise 2-mal täglich 2 Filmtabletten (entsprechend 2-mal täglich 80mg Ginkgo-Extrakt) einnehmen.
Bei Schwindel und zur unterstützenden Behandlung von Ohrgeräuschen:
Erwachsene ab 18 Jahren sollten 3-mal täglich 1 Filmtablette (entsprechend 3-mal täglich 40mg Ginkgo-Ex-trakt) beziehungsweise 2-mal täglich 2 Filmtabletten (entsprechend 2-mal täglich 80mg Ginkgo-Extrakt) einnehmen.
Hier finden Sie die Packungsbeilage: